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Inventarisierung eines nicht im Besitz des Erblassers befindlichen Sparbuchs

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/533Zak 2017, 315 Heft 16 v. 9.9.2017

AußStrG: § 166

BWG: § 32 Abs 4 Z 2, § 38 Abs 2 Z 3

In das Inventar sind Vermögenswerte aufzunehmen, die zur Verlassenschaft gehören. Dass der Wert im Todeszeitpunkt im Besitz des Erblassers stand, ist keine Voraussetzung der Inventarisierung, sondern bloß ein Indiz dafür, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme vorliegen.

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