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Pflege eines Angehörigen durch den unterhaltspflichtigen Elternteil - Berücksichtigung des Pflegegeldes bei der Unterhaltsbemessung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/524Zak 2017, 312 Heft 16 v. 9.9.2017

ABGB: § 231

Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, weil er seinen pflegebedürftigen Ehegatten pflegt, muss sich gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern (neben dem Ehegattenunterhaltsanspruch) das vom Ehegatten bezogene Pflegegeld als Einkommen anrechnen lassen.

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