ABGB: § 167 Abs 3, §§ 231, 1424
AußStrG: § 42
Die Entgegennahme einer Unterhaltsvorauszahlung an das Kind für mehrere Jahre durch den obsorgeberechtigten Elternteil bedarf als Angelegenheit des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.