Mit einer Klausel in Konto-AGB, die den Kunden beim Online-Banking zur Zahlung eines Zusatzentgelts von 10 Cent für jede ihm zugesendete SMS-TAN verpflichtet, befasste sich der BGH in der Rs XI ZR 260/15. Er gelangte zum Schluss, dass die Klausel gegenüber Verbrauchern gem § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist, weil sie keine Ausnahme für Fälle vorsieht, in denen mit der TAN kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird, etwa weil der Kunde die TAN nicht vor Zeitablauf verwendet oder der Auftrag der Bank aufgrund technischer Fehler nicht zugeht.