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Erhaltungspflicht des Vermieters für ein vom Mieter nachträglich eingebautes Wärmebereitungsgerät?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/466Zak 2017, 275 Heft 14 v. 8.8.2017

MRG: § 3 Abs 2 Z 2a

Mit der WRN 2015, die am 1. 1. 2015 in Kraft getreten ist, wurde die Erhaltungspflicht des Vermieters auch in Altmietverhältnissen auf "mitvermietete" Wärmebereitungsgeräte ausgedehnt. Als "mitvermietet" gilt ein Wärmebe-

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