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Vertretungsbefugnis der Erben nach Enthebung des Verlassenschaftskurators

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/365Zak 2017, 215 Heft 11 v. 27.6.2017

AußStrG: § 156 Abs 1, § 173 Abs 1

ABGB: § 810

Ob die Bestellung eines Verlassenschaftskurators, die gem § 173 Abs 1 AußStrG wegen Uneinigkeit der Erben oder Einleitung eines Erbrechtsverfahrens erfolgte, endgültig ist oder bei Wegfall des Bestellungsgrundes aufgehoben werden kann, bleibt offen.

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