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Verhängung einer Zwangsstrafe in Höhe von 250 € zur Durchsetzung des Kontaktrechts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/356Zak 2017, 213 Heft 11 v. 27.6.2017

AußStrG: § 79 Abs 2, § 110 Abs 2

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