vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiedereinsetzung - Prozesskostenersatz im Kostenrekursverfahren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/325Zak 2017, 183 Heft 10 v. 13.6.2017

Gem § 154 ZPO sind die Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens unabhängig vom Erfolg vom Wiedereinsetzungswerber zu tragen. In der Rs 1 R 208/16i hat sich das OLG Wien der hL angeschlossen, die davon ausgeht, dass sich der Kostenersatz bei Bekämpfung von Kostenentscheidungen, die im Wiedereinsetzungsverfahren ergangen sind, nicht nach dieser Regelung, sondern nach den allgemeinen Kostenersatzbestimmungen der §§ 41 ff ZPO richtet. Daher komme es auf das Obsiegen im Kostenrekursverfahren an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte