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Ablehnung des Schiedsrichters wegen eines Mittagessens mit dem Klagevertreter

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/334Zak 2016, 179 Heft 9 v. 24.5.2016

ZPO: §§ 588, 589

Für die Ablehnung eines Schiedsrichters reicht es aus, dass bei objektiver Betrachtungsweise der Anschein einer Befangenheit entstehen könnte.

Ablehnungsversuche einer Partei begründen eine sensible Verfahrenssituation, in der vom Schiedsrichter ein besonders auf Äquidistanz bedachtes Verhalten erwartet werden kann, um den Anschein einer nun bestehenden Befangenheit zu vermeiden.

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