AHG: § 1
NÖ AuskunftsG: § 4
Im Rahmen der Amtshaftung hat der Rechtsträger für den bloßen Vermögensschaden aufgrund einer falschen oder unzureichenden Behördenauskunft einzustehen.
AHG: § 1
NÖ AuskunftsG: § 4
Im Rahmen der Amtshaftung hat der Rechtsträger für den bloßen Vermögensschaden aufgrund einer falschen oder unzureichenden Behördenauskunft einzustehen.