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Abfahrt des Pistengeräts vor den Teilnehmern der Rodelfahrt sorgfaltswidrig

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/329Zak 2016, 177 Heft 9 v. 24.5.2016

ABGB: § 1295 Abs 1

Der Fahrer einer Pistenraupe, mit der Rodler an den Startpunkt der Rodelstrecke gebracht worden sind, handelt sorgfaltswidrig, wenn er nicht deren Abfahrt abwartet, sondern kurz vor diesen bzw gleichzeitig mit diesen die Rodelstrecke abwärts fährt.

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