ABGB: § 1295 Abs 1
Der Fahrer einer Pistenraupe, mit der Rodler an den Startpunkt der Rodelstrecke gebracht worden sind, handelt sorgfaltswidrig, wenn er nicht deren Abfahrt abwartet, sondern kurz vor diesen bzw gleichzeitig mit diesen die Rodelstrecke abwärts fährt.