MRG: § 27 Abs 3
Nach § 27 Abs 3 MRG hat ein Vorabverzicht des Mieters auf die Rückforderung unzulässiger Mietzinsteile keine Wirkung. Wenn der Rückforderungsverzicht erst zu einem Zeitpunkt vereinbart wird, in dem die für die Miete typische Drucksituation bereits weggefallen ist, ist er jedoch