Die Europäische Kommission schlägt neue Vorschriften für Verträge über digitale Inhalte im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vor. Diese betreffen primär die Gewährleistung, enthalten aber auch Regelungen zur Änderung und Kündigung von Verträgen. Innovativ ist der Ansatz insofern, als auch Verträge, bei denen die Gegenleistung durch den Verbraucher in Form von Daten erbracht wird, vom Anwendungsbereich erfasst sein sollen.