ABGB: § 1295 Abs 1
Dass der Betreiber eines Massagesalons in einer Therme den Kunden nicht auf die Gefahr phototoxischer Hautreaktionen hinweisen muss, die bei einem anschließenden Solariumbesuch von der Massagecreme ausgelöst werden könnten, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).