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Angemessenheitsgrenze für den Abzug berücksichtigungswürdiger Schulden von der Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/284Zak 2016, 151 Heft 8 v. 11.5.2016

ABGB: § 231

Schulden, die der Unterhaltspflichtige einging, bevor die Unterhaltspflicht entstanden ist oder er davon Kenntnis hatte bzw damit rechnen musste, sind bei der Unterhaltsbemessung grundsätzlich berücksichtigungswürdig.

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