ABGB: § 162 Abs 1, §§ 180, 187
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht des allein obsorgeberechtigten Elternteils wird durch das Kontaktrecht des anderen Elternteils nur in engem Rahmen beschränkt, nämlich in Bezug auf Alltagsentscheidungen während des Kontaktes (zB Übernachten des Kindes bei einem Freund).