Aus Anlass einer besonders interessanten Entscheidung des OGH, in der das Verhältnis zwischen Familienrecht und dem sonstigen Zivilrecht, insb dem Bereicherungsrecht, relevant geworden ist, wird in diesem Beitrag kurz allgemein zum Verhältnis zwischen Familienrecht und dem sonstigen Zivilrecht Stellung genommen sowie die vorliegende Entscheidung diskutiert.