vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Erhaltungspflicht des Vermieters für lockere Wandfliesen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/261Zak 2016, 137 Heft 7 v. 26.4.2016

WGG: § 14a Abs 2 Z 2a

MRG: § 3 Abs 2 Z 2

Dass sich die Fliesen neben dem WC großflächig von der Wand gelöst haben und herabzufallen drohen, löst keine Erhaltungspflicht der vermietenden Bauvereinigung nach § 14a WGG (idF vor BGBl I 2016/157) aus. Es handelt sich weder um einen ernsten Schaden des Hauses noch um eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch das Mietobjekt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte