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Partnervermittler hat den tatsächlichen Zugang der Partnervorschläge beim Kunden nachzuweisen

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/256Zak 2016, 135 Heft 7 v. 26.4.2016

ABGB: § 879 Abs 2 Z 2, § 879 Abs 3, § 1151 Abs 1

PartnervermittlungsV: § 7 Abs 1

Das Verbot der entgeltlichen Ehevermittlung (§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB) erfasst nicht die Partnervermittlung, dh die Überlassung der Kontaktdaten von Personen, die möglicherweise an einer Lebensgemeinschaft oder Eheschließung interessiert sind, gegen Entgelt.

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