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Adoptionsbewilligungsverfahren - nur beschränkte Parteistellung der leiblichen Kinder und früher angenommenen Wahlkinder

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/249Zak 2016, 132 Heft 7 v. 26.4.2016

ABGB: § 194

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