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Ausschluss des Individualnormenkontrollantrags in Kündigungs- und Räumungsverfahren verfassungswidrig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/230Zak 2016, 118 Heft 6 v. 13.4.2016

VfGG: § 62a Abs 1 Z 5

B-VG: Art 139 Abs 1a, Art 140 Abs 1a

Das Recht der Parteien von Zivil- oder Strafverfahren, Individualnormenkontrollanträge zu stellen, kann gem Art 139 Abs 1a und Art 140 Abs 1a B-VG einfachgesetzlich nur in Verfahren ausgeschlossen werden, in denen dies zur Sicherung des Verfahrenszwecks erforderlich, dh unerlässlich, ist.

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