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Keine Grundbucheintragung aufgrund der Teilausfertigung eines Vergleichs

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/219Zak 2016, 114 Heft 6 v. 13.4.2016

GBG: § 27 Abs 1, § 94 Abs 1 Z 3

Die Teilausfertigung einer Urkunde (hier: Scheidungsvergleich) kann nicht als Grundlage für eine bücherliche Eintragung dienen.

OGH 25. 1. 2016, 5 Ob 250/15y

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