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Keine Aufschiebung der Räumungsexekution aufgrund einer Erbschaftsklage des Verpflichteten

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/196Zak 2016, 99 Heft 5 v. 22.3.2016

EO: § 42 Abs 1, § 349

ABGB: § 823

Eine Erbschaftsklage, mit der der Verpflichtete vom betreibenden Gläubiger die Herausgabe der zu räumenden Liegenschaft begehrt, kann die Aufschiebung der Räumungsexekution nicht rechtfertigen.

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