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Individualrecht der Wohnungseigentümer auf jederzeitige Einsicht in die Kontobelege

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/187Zak 2016, 97 Heft 5 v. 22.3.2016

WEG: § 20 Abs 6

Der Verwalter muss einem Wohnungseigentümer auf dessen Verlangen jederzeit Einsicht in die Belege des (Rücklagen-)Kontos der Eigentümergemeinschaft gewähren. Die Aushändigung eines komprimierten Kontoauszugs ("Kontoüberblick") genügt nicht. Das Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers ist weder sachlich noch zeitlich, sondern bloß durch das Schikaneverbot beschränkt.

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