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Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel an allgemeinen Teilen durch einen Wohnungseigentümer

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/186Zak 2016, 97 Heft 5 v. 22.3.2016

ABGB: § 932

WEG: §§ 18, 24

Da die Wahl zwischen Verbesserung und Preisminderung Gemeinschaftsinteressen berührt, kann ein Wohnungseigentümer seine aus dem Kaufvertrag resultierenden Gewährleistungsansprüche für Mängel an allgemeinen Teilen nach stRsp grundsätzlich nur auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses geltend machen, der die Wahl des Gewährleistungsbehelfs genehmigt.

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