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Regelmäßige Verwendung schließt Kündigung der Mietwohnung wegen Nichtbenützung aus

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/182Zak 2016, 96 Heft 5 v. 22.3.2016

MRG: § 30 Abs 2 Z 6

Wenn feststeht, dass die Mietwohnung (von wem immer) regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet wird, ist die vom Vermieter auf Nichtbenützung (§ 30 Abs 2 Z 6 MRG) gestützte Kündigung unberechtigt; ob der Mieter oder eine eintrittsberechtigte Person ein dringendes Wohnbedürfnis hat, muss dann gar nicht geprüft werden.

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