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Grundbucheintragung aufgrund einer slowenischen Urkunde ohne Übersetzung?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/177Zak 2016, 94 Heft 5 v. 22.3.2016

GBG: § 89

VolksgruppenG: § 19

Aufgrund einer fremdsprachigen Urkunde (hier: Bestandvertrag) kann eine Grundbucheintragung gem § 89 GBG nur erfolgen, wenn der Antragsteller eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beibringt bzw nachreicht. Die Übersetzung der Aufsandungserklärung alleine reicht nicht aus.

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