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Haftung für zugesicherte Eigenschaften trotz generellen Gewährleistungsausschlusses

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/106Zak 2016, 56 Heft 3 v. 23.2.2016

ABGB: § 929

Für das Fehlen zugesagter Eigenschaften hat der Übergeber auch dann Gewähr zu leisten, wenn er mit dem Übernehmer wirksam einen generellen Gewährleistungsausschluss vereinbart hat.

OGH 20. 1. 2016, 3 Ob 238/15v

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