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Ausschluss der Barauszahlung des Restbetrags eines Gutscheins als gröbliche Benachteiligung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/101Zak 2016, 54 Heft 3 v. 23.2.2016

ABGB: § 879 Abs 3

KSchG: § 28

Eine Vertragsklausel, die die Barauszahlung des (Rest-)Guthabens eines Wertgutscheins ausschließt, stellt in Hinblick auf Überzahlungen, die aufgrund der Preis- und Gutscheinstaffelung und des Verbots, bei einer Buchung mehrere Gutscheine einzulösen, regelmäßig zu Lasten des Verbrauchers auftreten, eine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB dar.

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