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Fortwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs bis zur Abweisung des verspäteten Aufteilungsantrags

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/93Zak 2016, 52 Heft 3 v. 23.2.2016

ABGB: § 97

EheG: § 95

Der Wohnungserhaltungsanspruch des Ehegatten nach § 97 ABGB endet zwar an sich mit der Rechtskraft der Ehescheidung, wirkt jedoch bei Einleitung eines Aufteilungsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung fort.

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