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Keine Übertragung der Obsorge auf den Kinder- und Jugendhilfeträger mit Vereinbarung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/89Zak 2016, 51 Heft 3 v. 23.2.2016

ABGB: §§ 158, 180

Die Übertragung des Obsorgerechts durch Vereinbarung ist ebenso ausgeschlossen wie ein freiwilliger Verzicht darauf. Nur die faktische Ausübung der Obsorge kann vom Obsorgeberechtigten mit Vereinbarung ganz oder teilweise einer anderen Person übertragen werden.

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