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Zulässigkeit von Panorama-Webcams

ThemaMag. Manfred Mann, MSc (WU)Zak 2016/86Zak 2016, 44 Heft 3 v. 23.2.2016

Über das Internet zugängliche Webcams (Panoramakameras) bieten die Möglichkeit, öffentliche Plätze, Skigebiete und andere Orte zu beobachten. Für den Betreiber stehen meist touristische Werbezwecke im Vordergrund. Allerdings können auch Anrainer und Gäste jederzeit in das „Visier“ einer Panoramakamera geraten. Der vorliegende Beitrag untersucht die persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit derartiger Webcams.

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