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Schmerzengeld für Stalking

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/68Zak 2016, 38 Heft 2 v. 2.2.2016

ABGB: §§ 1325, 1328, 1328a

5.000 € Schmerzengeld für die psychischen Beeinträchtigungen ohne Krankheitswert aufgrund der mehr als ein Jahr andauernden beharrlichen Verfolgung (mehrmals wöchentlich; in Form von Nähe suchen, Hinterhergehen, Filmen und Fotografieren, auch von der Straße aus in das Schlafzimmer) und einer einmaligen sexuellen Belästigung (Zurückweisung der Revision).

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