vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Schutzwirkungen des Geschäftsraummietvertrags für Kunden

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/65Zak 2016, 37 Heft 2 v. 2.2.2016

ABGB: §§ 1090, 1295 Abs 1

Kunden eines Geschäftsraummieters sind - zumindest grundsätzlich - nicht in die Schutzwirkungen des Mietvertrags einbezogen. Solchen Personen gegenüber kann der Vermieter nur deliktisch für mangelnde Verkehrssicherung in den Zugangsbereichen haften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte