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Keine Sicherheitsbedenken gegen Umwidmung einer Wohnung in Büroräume einer Bank

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/61Zak 2016, 36 Heft 2 v. 2.2.2016

WEG: § 16 Abs 2 Z 1

Eine Widmungsänderung ist wegen Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer ausgeschlossen, wenn sich dadurch die Gefahr für die Sicherheit von Personen über eine Bagatellgrenze hinweg erhöht.

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