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Haftung des Tierhalters für Schäden, die das unbeaufsichtigte Tier mittelbar verursachte

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/814Zak 2016, 438 Heft 22 v. 12.12.2016

ABGB: §§ 1311, 1320

Auch Schäden, die das Tier bloß mittelbar verursacht hat, können in Rechtswidrigkeitszusammenhang mit dem Verstoß des Tierhalters gegen seine Verwahrungspflicht stehen.

Im vorliegenden Fall wurde die Geschädigte von ihrem eigenen, an der Leine geführten Hund umgerissen, als dieser von einem anderen Hund, der frei auf einer öffentlichen Straße herumlief, aufgeschreckt wurde. Der Halter des frei laufenden Hundes haftet für die Verletzungen, die die Geschädigte beim Sturz erlitt, weil der Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem Unfall und dem Verstoß gegen seine Verwahrungspflicht zu bejahen ist.

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