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Judikaturänderung: Keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung für Vorbehalt des Fruchtgenusses bei Hofübergabe

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/806Zak 2016, 436 Heft 22 v. 12.12.2016

Stmk GVG: § 5 Abs 1 Z 2

GBG: § 94 Abs 1

ABGB: § 509

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