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Unschlüssigkeit einer Klage wegen Unvollständigkeit des Tatsachenvorbringens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/745Zak 2016, 399 Heft 20 v. 11.11.2016

ZPO: §§ 182, 226

Die Klage ist wegen Unschlüssigkeit abzuweisen, wenn das Tatsachenvorbringen trotz richterlicher Anleitung zu unvollständig bleibt, um daraus die angestrebte Rechtsfolge ableiten zu können.

Die Erklärung, dass ein mehrere hundert Seiten starkes Beilagenkonvolut zum Prozessvorbringen erhoben wird, kann ein konkretes, vollständiges und schlüssiges Tatsachenvorbringen nicht ersetzen.

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