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Räth, Anm zu immolex 2015/106.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/38Zak 2016, 20 Heft 1 v. 20.1.2016

Zu 5 Ob 53/15b = Zak 2015/495, 275: Dass die Wohnungseigentümerin in ihrer Eigentumswohnung als Tagesmutter tätig ist, hält sich im Rahmen der Wohnungswidmung und stellt keine genehmigungsbedürftige Umwidmung dar.

Die Autorin kritisiert die Uneinheitlichkeit der OGH-Rsp. So sei die Tätigkeit als Heilmasseur (5 Ob 277/04b = ZRInfo 2005/108) als Widmungsänderung qualifiziert worden, obwohl der Wohnzweck auch dort überwiege.

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