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Ersitzung einer trocken gelegten Landfläche am Wörthersee

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/18Zak 2016, 15 Heft 1 v. 20.1.2016

WRG 1959: § 4

ABGB: § 1472

Die Ersitzung von Rechten am öffentlichen Wassergut ist seit 1. 11. 1934 nicht mehr möglich (§ 4 Abs 5 WRG 1934; jetzt § 4 Abs 6 WRG).

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