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Mindestsicherung fällt zur Gänze in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/11Zak 2016, 13 Heft 1 v. 20.1.2016

ABGB: § 231

Leistungen, die der geldunterhaltspflichtige Elternteil im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung - hier nach dem Wr MindestsicherungsG (WMG) - bezieht, zählen einschließlich der Mietbeihilfe zur Unterhaltsbemessungsgrundlage.

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