vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neuer Normalkostentarif

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/6Zak 2016, 4 Heft 1 v. 20.1.2016

In BGBl II 2015/456 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 31. 12. 2015 bewirkt werden, und ersetzt insoweit den seit 1. 10. 2014 geltenden Tarif (Zak 2014/700, 362).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte