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Erfüllung eines Schriftformgebots durch Übermittlung einer elektronischen Abbildung?

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/2Zak 2016, 4 Heft 1 v. 20.1.2016

Die Frage, ob ein Schriftformgebot durch die elektronische Übermittlung einer Abbildung des eigenhändig unterfertigten Dokuments erfüllt wird, ist nach 9 ObA 110/15i anhand des konkreten Formzwecks zu beantworten. Zur Erfüllung eines kollektivvertraglichen Schriftformgebots für die Arbeitgeberkündigung ist es nach Ansicht des OGH nicht ausreichend, ein Foto der unterschriebenen Kündigungserklärung mit dem Instant-Messaging-Dienst "WhatsApp" an den Arbeitnehmer zu senden.

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