vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Beifahrers einer Schwarzfahrt als Mittäter - Nachweis der fehlenden Kausalität möglich

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/712Zak 2016, 377 Heft 19 v. 27.10.2016

ABGB: §§ 1301, 1302

EKHG: § 6

Wer wissentlich an einer Schwarzfahrt als Beifahrer teilnimmt, haftet grundsätzlich als Mittäter solidarisch mit dem Fahrer für den dabei eingetretenen Schaden. Dem Beifahrer steht jedoch der Freibeweis offen, dass es auch ohne seine Beteiligung zur Schwarzfahrt und zum Schaden gekommen wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte