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Wirkliche Übergabe bei schenkungsweiser Erfüllungsübernahme

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/708Zak 2016, 375 Heft 19 v. 27.10.2016

ABGB: §§ 943, 1404, 1405

NotaktsG: § 1 Abs 1 lit d

Bei wirklicher Übergabe bedarf der Schenkungsvertrag nicht der Notariatsaktsform. Im Fall einer schenkungsweisen Erfüllungsübernahme gelten nur jene (Teil-)Zahlungen

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