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Änderung der Abgabestelle: OGH bleibt streng

ThemaDr. Niki HaasZak 2016/696Zak 2016, 367 Heft 19 v. 27.10.2016

Der OGH führt mit 3 Ob 77/16v = Zak 2016/715, 37911Der Autor war an diesem Verfahren als Rechtsanwalt beteiligt. seine strenge Linie zur Änderung der Abgabestelle während eines laufenden Verfahrens fort: Selbst, wenn ein Schriftstück eines anderen gerichtlichen Verfahrens Akteninhalt wird, aus dem die neue Abgabestelle hervorgeht, führt dies nicht dazu, dass die früher im Verfahren angegebene (alte) Anschrift ihren Charakter als Abgabestelle verliert oder das Gericht zumindest die Pflicht trifft, die neue Abgabestelle auszuforschen.

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