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ErbRÄG 2015 - Das neue Pflichtteilsrecht

ThemaDr. Martina EliskasesZak 2016/659Zak 2016, 344 Heft 18 v. 11.10.2016

Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 soll das zu einem guten Teil noch aus der Urfassung des ABGB bestehende Erbrecht modernisieren, wobei einer der Schwerpunkte auf der Novellierung des Pflichtteilsrechts liegt. Trotz Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Pflichtteilsrechts hat sich der Gesetzgeber für den Weiterbestand entschieden.11 Schauer, Ist das Pflichtteilsrecht noch zeitgemäß? NZ 2001, 70; Rabl, Der Kampf um das Pflichtteilsrecht, NZ 2014, 217; Jud, Überlegungen zu einer Reform des Erbrechts, ÖJZ 2008, 551; Welser, Erbrechtsreform, 17. ÖJT Band II/1, 95. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geänderten Normen.

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