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Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegenheit und Gegeneinwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/643Zak 2016, 337 Heft 17 v. 27.9.2016

ABGB: §§ 1304, 1325, 1327

Der Geschädigte kann den Einwand, er habe gegen seine Schadensminderungsobliegenheit verstoßen, durch den Gegeneinwand, dass derselbe rechnerische Schaden auch beim geforderten Alternativverhalten eingetreten wäre, entkräften. Maßgeblich ist der rechnerische Schaden; dass die realen Schäden unterschiedlich ausgefallen wären, hat keine Bedeutung.

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