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Neues zur Verbrauchereigenschaft von GmbH-Gesellschaftern

ThemaMag. Manfred Mann-Kommenda, MScZak 2016/613Zak 2016, 324 Heft 17 v. 27.9.2016

Eine aktuelle Entscheidung des 6. Senats des OGH116 Ob 95/16p = Zak 2016/635, 335. bietet Anlass, erneut die Frage zu beleuchten, unter welchen Voraussetzungen Gesellschafter einer GmbH als Verbraucher zu qualifizieren sind und sich insb auf die Bestimmungen des KSchG zum Interzedentenschutz berufen können. Dabei zeigt sich, dass diese Frage nur anhand der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden kann, entgegen früherer Judikatur jedoch nun auch ein bloßer Minderheitsgesellschafter Unternehmer sein kann.

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