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Apathy, Anm zu EvBl 2016/95.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/607Zak 2016, 320 Heft 16 v. 7.9.2016

Zu 2 Ob 41/15s = Zak 2016/139, 75: Mit Teilungsklage kann vor Einantwortung nur Realteilung begehrt werden, nicht jedoch Zivilteilung durch Veräußerung von Nachlassgegenständen.

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